Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4933
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,4933)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 7/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,4933)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,4933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 25.07.2019 - 2/19
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, der eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet, stellt allerdings nach der insoweit maßgebenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - 2/19.VB-2, juris, Rn. 23) verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

    Das ist namentlich der Fall, wenn die Fachgerichte die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen, deutlich verfehlen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08, juris, Rn. 11 f., m.w.N.; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - 2/19.VB-2, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    Das ist namentlich der Fall, wenn die Fachgerichte die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen, deutlich verfehlen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08, juris, Rn. 11 f., m.w.N.; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - 2/19.VB-2, juris, Rn. 26).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 171/20

    Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Aushändigung von Untersuchungs- und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    Art. 34 GG ist kein Grundrecht und wird deshalb von der Rezeptionsnorm des Art. 4 Abs. 1 LV nicht erfasst (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 171/20.VB-3, juris, Rn. 11).
  • EGMR, 05.05.2022 - 68/21

    MATHY c. BELGIQUE

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 68/21.VB-2, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 11, m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/22
    bb) Mangels Auseinandersetzung mit diesen Ausführungen legt der Beschwerdeführer auch nicht hinreichend dar, dass der Richterspruch im angefochtenen Beschluss unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und mithin unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG objektiv willkürlich sein könnte (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    cc) Soweit er die Annahme des Oberlandesgerichts, wonach auch durch Induzierung eine psychische Realität entstehen könne, die zu schützen sei und eine Entscheidung gegen den Kindeswillen als nicht kindeswohlgemäß erscheinen lasse, als willkürlich erachtet, legt er nicht hinreichend dar, dass die angegriffene Entscheidung insoweit unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und mithin objektiv willkürlich sein könnte (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 153/20.VB-3, juris, Rn. 9, vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 86/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    aa) Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Willkürverbots gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG rügt, legt sie nicht hinreichend dar, dass die angegriffenen Entscheidungen unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und mithin objektiv willkürlich sein könnten (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 153/20.VB-3, juris, Rn. 9, vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 48/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Das ist namentlich der Fall, wenn die Fachgerichte die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen, deutlich verfehlen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08, juris, Rn. 11 f., m. w. N.; vgl. auch VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 26, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1, juris, Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht